Beratungsbesuche
Für den Fall, dass Angehörige die zu pflegenden Menschen selbst zu Hause betreuen, verlangt der Gesetzgeber - je nach Pflegestufe - zwei- bis dreimal jährlich einen sogenannten Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI durch einen professionellen Pflegedienst.
Dieser Beratungsbesuch dient dazu, die häusliche Pflegesituation für den kranken Menschen sicherzustellen und eventuelle Pflegeschwachstellen zu erkennen.
Der Pflegedienst kann den pflegenden Angehörigen wichtige Ratschläge und Tipps zur Erleichterung der Pflegesituation geben und wird die Bestätigung über den stattgefundenen Beratungsbesuch an die Pflegekasse weiterleiten.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, für eine Beratung zu uns zu kommen, so können wir Sie auch gern in Ihrem Häuslichen Umfeld besuchen.