Betreuungsleistungen
Ein weiterer Baustein im Bereich der ambulanten Pflege sind die Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen Ihnen grundsätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung zu (§45b, SGB XI). Unabhängig von der Höhe des Pflegegrades sind das monatlich je 125,- Euro.
Diese Leistungen können u.a. sein:
- Hilfe bei der Hauswirtschaft
- Reinigungsdienste
- Kurierfahrten
- Fahrten zum Arztbesuch
- Einkaufen
- Vorlesen, Spazierengehen
Das Geld kann auch für die Kosten der „Unterkunft/Verpflegung“ bei der Tagespflege genutzt werden. Somit kann die Tagespflege für viele kostenneutral stattfinden.
Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gern und helfen Ihnen bei der Beantragung und Durchführung!